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Steuerlich absetzbar

Klavierstimmung steuerlich absetzbar

Alle Leistungen vor Ort an Ihrem Piano können Sie steuerlich geltend machen. Das Stimmen Ihres Klavieres oder Flügels ist eine Handwerkerleistung nach §35a EStG und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.

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